Neue Corona-VO

Sehr geehrte Eltern,

heute, Freitag, den 15.10.2021 wurde die neue Corona-Verordnung Schule veröffentlicht. Ab Montag, den 18.10.2021 gelten folgende Regelungen für die Grund- und Werkrealschule:

In der Grundschule:

In der Grundschule besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer.

In der Werkrealschule:

In der Werkrealschule kann die Maske am Arbeitsplatz abgenommen werden. Alle anderen Bewegungen im Klassenzimmer müssen mit Maske ausgeführt werden.

 

Für beide Schularten gilt für die Lehrpersonen: Abnahme der Maske ist nur erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

 

Auf den Begegnungsflächen im Haus gilt weiterhin die Maskenpflicht (auch für die Grundschule).

 

Jeder Schüler kann grundsätzlich weiterhin die Maske tragen.

 

Bei einem Positivfall in einer Klasse, wird die ganze Klasse 5 Tage in der Schule getestet und es gilt in dieser Zeit auch wieder die Maskenpflicht.

 

 

Bester Gruß

 

Christoph Lahres

Schulleiter

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