Aufhebung der Absonderungspflicht

Liebe Eltern,
seit dem 16.11.22 ist die Corona-VO Absonderung von der Landesregierung aufgehoben. Damit dürfen Personen, die positiv getestet sind und keine Symptome haben, in die Schule kommen. Sie sind jedoch verpflichtet eine Maske zu tragen. Im Anhang finden Sie das Schreiben des Ministeriums. Ich bitte Sie gleichzeitig: Sollte Ihr Kind positiv sein, dann lassen Sie es bitte so lange zuhause, bis es wieder negativ ist. Die Gefahr, dass sich ein anderes Kind infiziert, ist ja nicht auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Lahres

Schulleiter

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